12. Februar 2021

Umsetzung der Trinkgeldinitiative – die Zeit läuft, sonst noch nichts

#Alternativkultur #Jugendkultur #Trinkgeldinitiative

Medienmitteilung

Die Trinkgeldinitiative wurde am 29. November 2020 mit deutlichem Mehr angenommen. Als unformulierte Initiative muss sie nach §22 des Gesetz betreffend Initiative und Referendum (IGR) unverzüglich mit einer Vorlage erfüllt werden. Dazu muss nach spätestens einem Jahr, also bis November 2021, ein Bericht vorliegen.
Das Initiativkomitee hatte noch am Abstimmungssonntag seine Mitarbeit bei der Umsetzung angeboten. Seither ist zweieinhalb Monate leider nichts passiert.

Das Geschäft wurde von der Staatskanzlei dem Grossen Rat weder zur Traktandierung in der Januar- oder Februarsitzung zugewiesen noch fand seitens Verwaltung oder Regierung eine offizielle Kommunikation mit dem Initiativkomitee statt. Formaljuristisch können sich Regierung und Verwaltung zwar auf den Standpunkt stellen, sie hätten das Geschäft vom Grossen Rat noch nicht zugewiesen erhalten. Wir hoffen aber sehr, dass die Regierung hier antizipiert und pragmatisch handelt, um  einer raschen und zugleich sorgfältigen Umsetzung der Initiative Vorschub zu leisten.

Kulturstadt Jetzt ist sich ja gewohnt, dass seine Anliegen in den Mühlen der Verwaltung besonders lange zu liegen oder ganz unterzugehen pflegen. Die Trinkgeldinitiative ist aber eine von über 33’000 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern an der Urne angenommen Initiative.

Kulturstadt Jetzt erwartet daher, dass deren Umsetzung nun von Parlament, Regierung und Verwaltung an die Hand genommen wird und im Rahmen der gesetzlichen Fristen stattfindet. Dies beinhaltet, dass die Initiative im März im Grossen Rat behandelt wird, und dass der Regierungsrat dann auch ausführen kann, wie er den Umsetzungsprozess zu gestalten gedenkt. Basierend auf dieser Aussage, kann der Grosse Rat entscheiden, ob er die Umsetzung dem Regierungsrat oder einer parlamentarischen Kommission übertragen will.