14. Oktober 2013

Politik soll Nutzung der öffentlichen Plätze offen lassen

#öffentlicher Raum

Am kommenden Mittwoch beschliesst der Grosse Rat über das Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG). Kulturstadt Jetzt setzt sich dafür ein, dass Regierung und Parlament der Bevölkerung nicht vorschreiben, was wo stattzufinden hat und präsentiert einen Änderungsantrag.

Musik immer auf dem Barfi? Niemals Sportanlässe auf dem Münsterplatz? Solche Vorgaben drohen, wenn der Staat vorschreibt, was für Nutzungen auf den öffentlichen Plätzen der Stadt zulässig sind. Regierung und Parlament müssen sich nicht in Inhalte einmischen oder gar kulturelle Angebote gegeneinander abwägen. Es reicht vollkommen, wenn sie die Intensität und die Häufigkeit der Nutzungen regulieren. Die konkreten Nutzungen innerhalb dieses Rahmens sollen sich weiterhin aus dem tatsächlichen Gebrauch der Bevölkerung ergeben.

NöRG bleibt schwer einschätzbar
Mit der Behandlung durch den Grossen Rat wird das NöRG voraussichtlich diesen Mittwoch verabschiedet. Trotz der Forderung von Kulturstadt Jetzt und zahlreicher anderer Interessengruppen liegen die Verordnungen nicht vor, die künftig die Umsetzung des Gesetzes konkretisieren werden. Damit bleiben die Auswirkung des NöRG auf die Nutzung des öffentlichen Raumes nur schwer abschätzbar. Vor diesem Hintergrund erachtet es Kulturstadt Jetzt als dringend notwendig, dass das Parlament die Kompetenzen der Regierung und Verwaltung klar definiert und wenn nötig auch beschränkt.

Keine bestimmten Zwecke vorschreiben!
Das Gesetz sieht vor, dass in speziellen Nutzungsplänen für einzelne Orte die Nutzung näher geregelt werden kann. Dies schafft Rechtssicherheit für Veranstalter und erleichtert das Bewilligungsverfahren. Allerdings darf die Regulierung in speziellen Nutzungsplänen nicht zu weit gehen und somit die Nutzung dieser Plätze für die Bevölkerung vorschreiben.

Kulturstadt Jetzt wird daher in der Grossratssitzung einen Änderungsantrag einreichen, der verlangt, dass in speziellen Nutzungsplänen keine Nutzung zu bestimmten Zwecken festgelegt wird. Es reicht vollkommen aus, wenn die zulässige Nutzungsintensität festgelegt wird. In diesem Rahmen soll der Fantasie der Bevölkerung bewusst freier Lauf gewährt werden. Getreu dem Motto «Die Stadt sind wir» fordert Kulturstadt Jetzt, dass Regierung und Parlament davon Abstand nehmen der Bevölkerung detailliert vorzuschreiben wie sie ihre liebsten Plätze zu nutzen hat.