06. November 2019

JA zur Totalrevision des Übertretungsstrafgesetzes

#Lärm


Am 24. November stimmen wir in Basel-Stadt über die Totalrevision des Übertretungsstarfgesetzes ab : Es regelt, wann für was eine Busse ausgesprochen werden kann.
Das neue Gesetz bringt viele zentrale Neuerungen mit sich, welche eine klare Verbesserung und Verschlankung schaffen. Das Gesetz wird sozialer, liberaler und moderner. Es passt sich in allen Themenbereichen an die neuen Lebensrealitäten an, in dem es bspw. neu erlaubt, Lautsprecher (wie Bluetooth-Boxen) tagsüber zu gebrauchen. Ausserdem wird die Nachtruhe auf 23 Uhr verschoben, was die Konflikte im Bereich Lärm und Bewirtschaftung verbessern wird. Weiter bringt bspw. die Aufhebung des Bettelverbots auch klare soziale Vorteile. Eine Ablehnung des modernen Gesetzes hätte zur Folge, dass das veraltete Gesetz von 1978 weiterhin besteht und beispielsweise grober Unfug auch in Zukunft gebüsst werden kann.

Kulturstadt Jetzt ist überzeugt, dass diese Totalrevision für Basel-Stadt eine Verbesserung mit sich bringt. Die Angst, die Lockerung des Boxenverbots würde zu übermässig Lärm führen, halten wir für unberechtigt. Schon heute wurde die bestehende Bewilligungspflicht für Lautsprecher im öffentlichen Raum nicht mehr angewendet. Trotzdem konnten Jugendliche mit Bluetooth-Boxen nie sicher vor einer Kriminalisierung sein.

Es ist wichtig ein Ja zum ÜstG in die Urne zu legen und vor allem unbedingt an der Abstimmung teilzunehmen. Denn die Stadt sind wir!

Mehr Informationen findet auf der Homepage des Befürworterkomitees.