07. August 2012

Rechtsunsicherheit für Gastronomiebetriebe

#Bewilligungswesen

Nein, es ist keine Ente, dass die Bewilligungspraxis der Basler Behörden bisweilen sehr restriktiv ist. Immerhin betont nun aber das Bau- und Verkehrsdepartement, dass es Beizen in Innenhöfen gibt, die auch nach 20 Uhr geöffnet haben dürfen. Fragt sich nur, wie lange das noch möglich ist.
Dieser Satz in der Medienmitteilung des Bau- und Verkehrsdepartements lässt aufhorchen: „Den (denkbaren) Fall, dass eine bereits bestehende, für einen Hinterhof geltende Betriebszeit aufgrund einer Anwohnerbeschwerde eingeschränkt worden wäre, gab es in Basel bisher noch nicht.“ Die Regierung kann nicht auf der einen Seite eine lebendige Kulturstadt Basel zu den erklärten politischen Zielen erheben und auf der anderen Seite die real existierende institutionalisierte Rechtsunsicherheit für alle Gastronomiebetriebe mit Innenhofbewirtung gutheissen.
Kulturstadt Jetzt erwartet von der Regierung, dass sie ein klares Commitment in der Materie der Lärmschutzbestimmungen abgibt. Will die Regierung eine lebendige Kulturstadt, soll sie die kantonalen Gesetzesbestimmungen den Bedürfnissen eines städtischen Gemeinwesens anpassen und klar darlegen, wie sie die Gesetze zu gestalten und auszuführen gedenkt. Sollte die Regierung sich auf den Standpunkt stellen, dass eine liberale Handhabung nicht Bundesgesetz konform ist, erwartet Kulturstadt Jetzt diesmal eine klare Unterstützung einer allfälligen Standesinitiative zur Anpassung des Bundesgesetzes in Bern.