18. September 2014

Der Swisslos-Fonds ist kein Extrakässeli

#Jugendkultur

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Über ein Jahr nach Annahme des Gegenvorschlags zur Initiative «Lebendige Kulturstadt für alle» durch den Grossen Rat ist einer der längst beschlossenen Punkte endlich umgesetzt: Die Förderung der Jugendkultur hat in der revidierten Verordnung zum Swisslos-Fonds Aufnahme gefunden. Mit der Revision beschloss die Regierung eine Reihe weiterer Anpassungen, welche die Vergabepraxis in den vergangenen Jahren schon vorweggenommen hatte. So waren gewinnorientierte Grossprojekte aus dem Swisslos-Fonds unterstützt worden. Diese Förderung ist in der neuen Verordnung unter dem Stichwort «Schwerpunkt-Projekt» festgeschrieben.

Kulturstadt Jetzt begrüsst neben der Aufnahme der Jugendkultur, dass die Praxis nun der gesetzlichen Grundlage entspricht und dass wiederkehrende Förderungen explizit möglich sind. Den Umgang mit der Kategorie «Schwerpunkt-Projekte» gilt es aber sehr kritisch im Auge zu behalten. Der Swisslos-Fonds darf nicht zum Selbstbedienungstopf der Regierung werden, über den Massnahmen finanziert werden, die eigentlich in den Zuständigkeitsbereich und damit auch ins Budget der Verwaltung gehören oder rein gewinnorientierter Natur sind. Priorität haben Vergabungen an Engagierte in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales aus dem Kanton.