Unlängst hat das Appellationsgericht einen vielleicht weitreichenden Entscheid gefällt: Das Bewilligungsgesuch für die traditionsreiche Musikparade «Beat on the Street» muss in Zukunft öffentlich publiziert werden. So wird es in Zukunft Möglich sein, Einsprache gegen die Bewilligung zu erheben.
Erstritten hat diesen Entscheid vor Gericht der Verein «Rheinpromenade-Kleinbasel». Einmal im Jahr ziehen also mehrere Tausend, friedlich tanzende Menschen, zu lauten elektronischen Klängen während rund vier Stunden dem Kleinbasler Ufer entlang Rheinabwärts. Und das ist den Anwohnenden einmal zu viel, einmal zu laut oder einfach einmal nicht ihrem Geschmack entsprechend.
Es lässt sich unschwer erahnen, was beim nächsten Bewilligungsverfahren passieren wird. Für die Macher:innen des Beat on the Street wird es zum Spiessrutenlauf durch die Gasse, der in ihrer Ruhe gestörten Anwohnenden der Rheinpromenade im Kleinbasel.
Wie weit dieser Entscheid Einfluss auf die Bewilligungspraxis noch ganz anderer Veranstaltungen auf der Allmend haben wird, fragt Johannes Sieber in seiner Interpellation die Regierung. So sind wir zum Beispiel gespannt auf die Antwort auf die Fragen, wie sichergestellt werden kann, dass publikationspflichtige Veranstaltungen nicht durch die Begehung des Rechtswegs (aufgrund der Fristen und Verfahren) verhindert werden. Oder auch welche Veranstaltungen heute schon der Publikationspflicht unterliegen und welche aufgrund des Urteils zukünftig publiziert werden müssen.