27. September 2016

Motion für zeitgemässe Lautsprecher-Vorschriften

#Bewilligungswesen #Jugendkultur #Lärm #öffentlicher Raum

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In Basel darf auf Allmend gestützt auf eine polizeiliche Vorschrift aus dem Jahr 1978 keine verstärkte Musik gehört werden. Dies soll sich nun ändern dank einer Motion von Christian C. Moesch (Grossrat FDP, Kulturstadt Jetzt).

«Lautsprecher und Allmend? Das geht!», so steht es auf der Website der Fachstelle Waffen der Kantonspolizei Basel-Stadt, die für Lautsprecherbewilligungen zuständig ist. Was wunderbar tönt, ist schlicht gelogen.

Dass das Verbot nicht nur ein theoretisches Problem ist, zeigt die Tatsache, dass die Polizei Jugendliche büsst und deren Geräte konfisziert, wenn sie am Rheinbord Musik hören. Dies ungeachtet von Uhrzeit und Lautstärken. Dabei macht heutzutage die Unterscheidung von akustischer oder verstärkter Musik keinen Sinn, anders als es die Unterscheidung von leiser oder lauter Musik machen würde. Mobile Lautsprecher entsprechen schon lange dem Bedürfnis von Jugendlichen, die ausserhalb des öffentlichen Raums kaum Plätze finden, um sich ohne Konsumzwang auszutauschen. Fast jeder und jede hat heute mit seinem Smartphone auch einen Lautsprecher, dessen Benutzung gemäss aktueller Handhabung aber verboten ist.

Medienmitteilung und Motion (pdf)